Ihr Weg zur Entschädigung
Ihr Weg zur Entschädigung
Unser größtes Bestreben ist es Ihnen einfach und schnell zu Ihrer Entschädigung zu verhelfen. Doch wann steht Ihnen diese überhaupt zu?
Voraussetzungen für eine Entschädigung
Bringen Sie die folgenden Voraussetzungen mit, steht Ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf eine Entschädigung zu:
- Sie haben Ihren Zielort mehr als 3. Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreicht.
- Ihr Flug startete in einem EU-Land oder Sie wurden von einer europäischen Fluggesellschaft in die EU befördert.
- Ein Entschädigungsanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn die Airline die Verspätung nicht zu vertreten hat, z.B. Naturkatastrophen oder die Sperrung eines Luftraums.
Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, sind Sie nur noch die folgenden 3-Schritte von Ihrer Entschädigung entfernt!
Kostenlose Beratung
Kostenlose Beratung
Nehmen sie zunächst kostenlos Kontakt zu unserem Reiserechtsexperten auf, dies können Sie je nach Wunsch telefonisch oder bevorzugt per Mail. Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewähren, halten Sie bitte folgende Informationen bereit oder übersenden diese:
- Flugnummer und Airline
- Start- und Zielflughafen
- Geplante Ankunft- und tatsächliche Ankunftszeit
Sie erreichen uns unter : 0211 8659210 oder über das folgende Kontaktformular.
Individuelles Vorgehen
Individuelles Vorgehen
Je nach Absprache wird eine mit Ihnen abgesprochene Vorgehensweise gewählt, um Ihre Entschädigung geltend zu machen.
Entschädigung
Entschädigung
Erhalten Sie zwischen 250 - 600 € Entschädigung, dies ist abhängig von der Flugdistanz.